1. Laufende Informationen über
- die Rechte und Pflichten als Fischereiausübungsberechtigte, Eigentümer oder Pächter von Fischereirechten
- die Rechte und Pflichten in einer sich verändernden Umwelt zur Hege und Pflege von Fischen und Gewässer
- regelmäßig Verbandsmitteilungen, jährlich Vortragsveranstaltungen (z. B. Vorständetagungen) mit namhaften Referenten aus Fischereiwissenschaft, Behörden, sowie Verbandsfunktionären
- Gewässerbewirtschaftung (Hege, Pflege, Besatzmaßnahmen)
- Gewässerausbau und -unterhaltung
- Gewässerverunreinigung - Vorgehen bei Schadensfällen
- Gewässeruntersuchungen (mit modernsten elektronischen VDSF-Wasser- und Bodenuntersuchungsgeräten)
- Gewässerüberwachung (Aufsicht)
- Gewässerbewertung
- Gewässerkataster
- Tierschutz und Naturschutz
- Artenschutz
- Fischgesundheit (Untersuchungsanstalt in Aulendorf)
- Biotoppflege und Bachpatenschaften
- Maßnahmen bei Fischsterben und Rechtslage bei Schäden
- Beobachtungen bei Abschluss von Pachtverträgen und Pachtangeboten
- Verkehrssicherungspflicht am Gewässer
- Befahren von Landwirtschaftswegen durch Fischereiausübungsberechtigte
- Eintragung von Fischereirechten im Grundbuch und Wasserbuch bei den Landratsämtern
- Fischartenkartierung
- Stellungnahmen zur Unterschutzstellungen von Fischereigewässern
- Mitwirkung bei Gesetzesvorhaben, Gesetzesänderungen, Verordnungen usw. auf fischereilichem, tierschutz- und naturschutzrechtlichem Gebiet
- Vereinsgründungen
- Errichtung von Satzungen, Satzungsänderungen
- Besteuerung der Vereine (Gemeinnützigkeit)
- Vermittlerfunktion bei anfallenden Problemen und Streitigkeiten auch zwischen den Vereinen untereinander
- Bearbeitung und Abwicklung von Fischereifördermaßnahmen über das Regierungspräsidium Tübingen
- Muster-Gewässerordnung des Vereines
- Organisation und Durchführung der Schulung als Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung
- Seminare zur Aus- und Weiterbildung von Gewässerwarten und Naturschutzwarten, theoretisch und praktisch
- Seminare für Vereinsfunktionäre
- gut ausgebaute und fundierte Jugendarbeit, z. B. Haftungsrecht und Aufsichtspflicht in der Vereinsarbeit, Jugendlager, Jugendleiterfortbildungstagungen, internationale Jugendbegegnungen
- im Fischereibeirat am Regierungspräsidium Tübingen, im Landesfischereibeirat, über den Landesfischereiverband Baden-Württemberg (Dachverband), Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) und Deutscher Fischereiverband (DFV) bei den politischen Entscheidungsgremien im Land und Bund bis hin zur europäischen Gemeinschaft (EG)
- Rechtsschutzversicherung über den VDSF
- über den Landesfischereiverband Haftpflicht- und Unfallversicherung, inkl. der Risiken beim E-Fischen und bei Naturschutzarbeiten
* nicht im Verbandsbeitrag enthalten: über den LFV Rahmenvertrag - Kasko-Versicherungsverträge für Kraftfahrzeuge von Vereinsfunktionären
- Veranstalterhaftpflicht (Versicherung kurzfristiger Risiken)
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie kann und wird noch erweitert werden. Sie soll vor allem den Vereinsfunktionären dazu dienen, in ihren Ausschusssitzungen bzw. Mitgliederversammlungen den einzelnen Mitgliedern des Vereins darlegen zu können, wie unverzichtbar und notwendig die Tätigkeit des LFV ist.





